Title: Unfall mit fremdem Auto: Zahlt die Versicherung?
Published: 17. November 2022
Last modified: 7. Februar 2024

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# Unfall mit fremdem Auto: Zahlt die Versicherung?

 Veröffentlicht am [17. November 20227. Februar 2024](https://www.ra-dabiri.de/blog-unfall-mit-fremdem-auto/)

Ein Autounfall ist ärgerlich und der Schaden kann schnell hohe Summen annehmen. 
Die Schuldfrage lässt sich meist schnell klären. Doch wer muss eigentlich für den**
Schaden am Fahrzeug aufkommen**, wenn Sie ein Auto geliehen haben? Damit Sie nicht
unnötige Kosten tragen müssen, verrate ich, Rechtsanwältin Kimia Dabiri, Ihnen als
erfahrene [Rechtsanwältin in Recklinghausen](https://www.ra-dabiri.de/) in diesem
Ratgeber, wann die Versicherung Zahlungen leistet.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-dabiri.de/blog-unfall-mit-fremdem-auto/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Die Kfz-Haftpflichtversicherung – wann bezahlt diese Schäden?](https://www.ra-dabiri.de/blog-unfall-mit-fremdem-auto/?output_format=md#kfz-haftpflichtversicherung)
 3. [Auto ausleihen – so sichern Sie sich ab](https://www.ra-dabiri.de/blog-unfall-mit-fremdem-auto/?output_format=md#auto-ausleihen)
 4. [Die private Haftpflichtversicherung – nur selten greift die Schadenübernahme](https://www.ra-dabiri.de/blog-unfall-mit-fremdem-auto/?output_format=md#private-haftpflichtversicherung)

## Das Wichtigste in Kürze

 * In einer Fahrzeug-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich das Kfz gegen einen
   Schaden versichert. Der Schaden an dem gegnerischen Fahrzeug ist abgedeckt, der
   Fahrer ist dagegen nicht versichert.
 * Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug verleihen, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung zunächst
   den Schaden. Allerdings kann diese Regressansprüche geltend machen, wenn der 
   Fahrer nicht eingetragen ist.

![Mit einem fremden Auto fahren](https://www.ra-dabiri.de/wp-content/uploads/sites/
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## Die Kfz-Haftpflichtversicherung – wann bezahlt diese Schäden?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert immer ein Fahrzeug und nicht speziell
den Fahrer. Kommt es daher zu einem Unfall, wird der **Schaden am gegnerischen Fahrzeug**
und bei vorhandener Kasko-Versicherung auch die Reparaturkosten am verursachenden
Auto beglichen. Sämtliche Kosten, auch die Rechtsanwaltsgebühren, sind von der Schadensregulierung
umfasst und müssen durch die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert werden.

## Auto ausleihen – so sichern Sie sich ab

Auch wenn der Schaden an Ihrem Auto nach einem Unfall beglichen wird, wenn Sie dieses
verliehen haben, ergibt sich für Sie dennoch ein finanzieller Schaden. Schließlich
werden Sie in diesem Falle in der **Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft** und müssen
daher in den Folgejahren mehr für Ihren Vertrag bezahlen. Daher sollten Sie immer**
vorab schriftlich die Kostenübernahme** bei einem Schaden mit dem Entleiher oder
Entleiherin klären.

## Die private Haftpflichtversicherung – nur selten greift die Schadenübernahme

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden oder eigenen Gegenständen,
die im Alltag entstehen können. Doch in der Regel sind **Schäden an geliehenen Fahrzeugen
hierbei ausgeschlossen.** Achten Sie daher vor Abschluss einer Police genau auf 
diese Klauseln. Sie erhalten durchaus Verträge, die auch den Schaden an einem geliehenen
Fahrzeug bei einem Unfall übernehmen. In der Regel ist hierbei vorgesehen, dass 
der Halter oder die Halterin aber durch die Kostenübernahme der privaten Haftpflichtversicherung
in der Kfz-Versicherung zurückgestuft wird.

![Haftpflichtversicherung](https://www.ra-dabiri.de/wp-content/uploads/sites/7797/
2022/11/real-estate-agent-and-customer-make-contract-to-buy-and-sell-house-and-land-
approval-of-a-contract-to-buy-or-sell-a-home-offers-mortgage-loans-and-home-insurance-
concept-1.jpg)

amnaj – stock.adobe.com

Aus der **Sicht des Entleihenden** sollten Sie daher immer folgendermaßen vorgehen:

 * Regeln Sie die Kostenübernahme bei einem Unfall immer vorab.
 * Schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung, die den Unfallschaden trägt.
 * Sprechen Sie mit dem Verleiher oder der Verleiherin die Thematik vor der Übernahme
   des Fahrzeugs ab und prüfen Sie dieses vor Fahrtantritt auf Schäden.

Sollten Sie einen **Mietwagen** leihen, regeln die genauen Bedingungen bei einem
Unfallschaden die **Vertragsunterlagen**. Prüfen Sie diese daher unbedingt genau,
bevor Sie das Dokument unterzeichnen.

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[Ihre Führerschein-Probezeit: Wo lauern die Gefahren?](https://www.ra-dabiri.de/ihre-fuehrerschein-probezeit-wo-lauern-die-gefahren/)