Unfall mit fremdem Auto: Zahlt die Versicherung?

Ein Autounfall ist ärgerlich und der Schaden kann schnell hohe Summen annehmen. Die Schuldfrage lässt sich meist schnell klären. Doch wer muss eigentlich für den Schaden am Fahrzeug aufkommen, wenn Sie ein Auto geliehen haben? Damit Sie nicht unnötige Kosten tragen müssen, verrate ich, Rechtsanwältin Kimia Dabiri, Ihnen als erfahrene Rechtsanwältin in Recklinghausen in diesem Ratgeber, wann die Versicherung Zahlungen leistet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Kfz-Haftpflichtversicherung – wann bezahlt diese Schäden?
  3. Auto ausleihen – so sichern Sie sich ab
  4. Die private Haftpflichtversicherung – nur selten greift die Schadenübernahme

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Fahrzeug-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich das Kfz gegen einen Schaden versichert. Der Schaden an dem gegnerischen Fahrzeug ist abgedeckt, der Fahrer ist dagegen nicht versichert.
  • Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug verleihen, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden. Allerdings kann diese Regressansprüche geltend machen, wenn der Fahrer nicht eingetragen ist.
Mit einem fremden Auto fahren
Imaging L – stock.adobe.com

Die Kfz-Haftpflichtversicherung – wann bezahlt diese Schäden?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert immer ein Fahrzeug und nicht speziell den Fahrer. Kommt es daher zu einem Unfall, wird der Schaden am gegnerischen Fahrzeug und bei vorhandener Kasko-Versicherung auch die Reparaturkosten am verursachenden Auto beglichen. Sämtliche Kosten, auch die Rechtsanwaltsgebühren, sind von der Schadensregulierung umfasst und müssen durch die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert werden.

Auto ausleihen – so sichern Sie sich ab

Auch wenn der Schaden an Ihrem Auto nach einem Unfall beglichen wird, wenn Sie dieses verliehen haben, ergibt sich für Sie dennoch ein finanzieller Schaden. Schließlich werden Sie in diesem Falle in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und müssen daher in den Folgejahren mehr für Ihren Vertrag bezahlen. Daher sollten Sie immer vorab schriftlich die Kostenübernahme bei einem Schaden mit dem Entleiher oder Entleiherin klären.

Die private Haftpflichtversicherung – nur selten greift die Schadenübernahme

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden oder eigenen Gegenständen, die im Alltag entstehen können. Doch in der Regel sind Schäden an geliehenen Fahrzeugen hierbei ausgeschlossen. Achten Sie daher vor Abschluss einer Police genau auf diese Klauseln. Sie erhalten durchaus Verträge, die auch den Schaden an einem geliehenen Fahrzeug bei einem Unfall übernehmen. In der Regel ist hierbei vorgesehen, dass der Halter oder die Halterin aber durch die Kostenübernahme der privaten Haftpflichtversicherung in der Kfz-Versicherung zurückgestuft wird.

Haftpflichtversicherung
amnaj – stock.adobe.com

Aus der Sicht des Entleihenden sollten Sie daher immer folgendermaßen vorgehen:

  • Regeln Sie die Kostenübernahme bei einem Unfall immer vorab.
  • Schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung, die den Unfallschaden trägt.
  • Sprechen Sie mit dem Verleiher oder der Verleiherin die Thematik vor der Übernahme des Fahrzeugs ab und prüfen Sie dieses vor Fahrtantritt auf Schäden.

Sollten Sie einen Mietwagen leihen, regeln die genauen Bedingungen bei einem Unfallschaden die Vertragsunterlagen. Prüfen Sie diese daher unbedingt genau, bevor Sie das Dokument unterzeichnen.