Endlich den eigenen Führerschein in den Händen halten und die Welt mit dem Auto erkunden: der Traum vieler junger Menschen. Doch einige fürchten sich vor der Probezeit, denn so schnell, wie man den Führerschein bekommen hat, könnte er einem wieder entzogen werden. Oder? Wofür ist die Probezeit überhaupt gut? Und worauf muss man besonders aufpassen, wenn man erst kürzlich den Führerschein erhalten hat? Das erfahren Sie von der Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Recklinghausen, Kimia Dabiri.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist die Probezeit?
- Welche Verstöße gibt es?
- Das erwartet Sie bei Verstößen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Probezeit dauert 24 Monate und beginnt ab dem Tag, an dem der Führerschein erworben wurde.
- Während der Probezeit werden Verstöße härter geahndet als nach dieser. Unterschieden wird dabei zwischen A- und B-Verstößen.
- Je nach Schweregrad und Anzahl der Verstöße kommt es zu unterschiedlichen Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Was ist die Probezeit?
Eigentlich ist die Probezeit überhaupt nichts Schlimmes! Im Gegenteil, sie soll junge Fahranfänger sowie den Straßenverkehr schützen. Denn insbesondere wenn der Führerschein erst vor Kurzem erworben wurde, können noch viele Fehler passieren. Der Grund, wieso die Probezeit überhaupt eingeführt wurde, waren die zahlreichen Verkehrsunfälle, die größtenteils durch junge Fahrer verursacht wurden, welche die Gefahren noch nicht so gut abschätzen konnten.
Darum ist es hier besonders wichtig, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten und auch keinen Alkohol zu trinken, da Fehler dadurch noch häufiger auftreten können. Die kurze Reaktionszeit unter Alkoholeinfluss kann zum Beispiel zu schwereren Unfällen führen. Schließlich ist die Fahrweise noch nicht so sicher wie bei erfahrenen Autofahrern, die schwierigen Situationen schon öfter begegnet sind. Die Probezeit dauert 24 Monate und beginnt ab dem Tag, an dem der Führerschein erworben wurde.
Welche Verstöße gibt es?
Unterschieden werden die Verstöße nach ihrem Schweregrad. So gibt es A- und B-Verstöße, unter die Kategorie A fallen in der Regel die schwereren. In der Probezeit werden die A- und B-Verstöße etwas härter geahndet, als es nach der Probezeit der Fall ist.
Typische A-Verstöße sind:
- Eine Überschreitung der Geschwindigkeit von min. 21 km/h
- Eine rote Ampel überfahren
- Vorfahrtsverstöße
- Geisterfahrten
- Überholen im Überholverbot
- Das nutzen eines Handys am Steuer
- Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen (bei illegalen Drogen kann direkt die Fahrerlaubnis entzogen werden)
Typische B-Verstöße sind:
- Ladung wurde nicht korrekt gesichert
- Kindern werden nicht vorschriftsgemäß im Fahrzeug mitgenommen
- Auf der Autobahn parken
- Hauptuntersuchung wurde überzogen
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
Das erwartet Sie bei Verstößen
Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen kommt es zu einer Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar. Die Probezeit verlängert sich in diesem Fall auf vier Jahre.
Bei zwei A-Verstößen oder vier B-Verstößen kommt es zu einer offiziellen Verwarnung. Eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen.
Bei drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt.
Bei fahrlässigen und schwerwiegenden Verstößen kann die Fahrerlaubnis aberkannt werden. Das passiert beispielsweise, wenn schwere Unfälle durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Fahrer in der Probezeit verursacht werden.